LISTENOW GmbH & Co

Seit über 50 Jahren sind unsere Verladeanlagen für lose Schüttgüter weltweit das Synonym für eine langlebige und sichere Technologie mit hoher Innovation. Unsere zufriedenen Kunden sind in allen Branchen zu Hause, wo Schüttgüter unterschiedlichster Formen und Dimensionen produziert und verladen werden.

Service

Ersatzverladeschläuche schnell und unkompliziert bestellen

24h / 365Tage

+49 7152 50 900

Mo - So 0:00 - 24:00 Uhr (GMT)

Kontakt

LISTENOW GmbH & Co
Dieselstraße 21
71277 Rutesheim
Germany

+49 7152 5090-0

+49 7152 5090-50

listenow@istenow.com

AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Vertragsabschluß
1.1 Lieferverträge schließen wir nur zu den nachfolgenden Bedingungen ab, es sei denn, diese wurden durch uns ganz oder teilweise schriftlich abbedungen, geändert oder ergänzt.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Verpflichtet sind wir nur durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
1.3 Beschreibung des Liefergegenstandes und technische Angaben sind unverbindlich, technische Anderungen behalten wir uns vor.
1.4 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Druckfehler, offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler bleiben ohne Verpflichtung.
2. Preise
2.1 Die Preise gelten ab Lieferwerk ausschließlich Verpackungskosten. Sollten zwischen oem Tage der Bestellung und der Lieferung Kostenerhöhungen eintreten, die die Gestehungskosten um mindestens 5 % erhöhen, behalten wir uns„ eine entsprechende Angleichung des Preises vor. Durch etwaige Uberschreitung der Lieferfrist wird dieser Vorbehalt nicht aufgehoben. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten. Der Mindestbestellwert beträgt Euro 50,-.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse.
3.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist behalten wir uns die Berechnung banküblicher Verzugszinsen und Mahnkosten vor.
3.3 Aufrechnung mit Gegenforderungen und Zurückhaltung fälliger Rechnungsbeträge sind nicht zulässig.
3.4 Bei Geschäften, die in mehreren Teillieferungen abgewickelt werden, gilt jede einzelne Teillieferung hinsichtilich der Fälligkeit der Zahlung als ein Geschäft für sich.
3.5 Die Annahme von Wechseln bedarf besonderer Vereinbarungen, sie erfolgt in jedem Falle nur zahlungshalber. Die Kosten der Diskontierung gehen zu Lasten des Käufers.
3.6 Bei Zahlung in fremder Währung trägt vom Vertragsabschluß ab der Käufer das Kursrisiko.
4. Lieferzeit
4.1 Die Lieferzeiten werden so bemessen, daß sie bei normalem Fabrikbetrieb voraussichtlich eingehalten werden können.
4.2 Die Lieferzeiten beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder ab Lager.
4.3 Wir sind an die angegebenen Lieferzeiten nicht gebunden, wenn der Käufer seine Verpflichtungen, nicht rechtzeitig erfüllt.
4.4 Werden wir an der rechtzeitigen Lieferung durch Störungen im Betriebsablauf bei uns oder unseren Unterlieferanten, die bei zumutbarer Sorgfalt unabwendbar sind oder durch Arbeitskämpfe, höherer Gewalt usw., gehindert, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
4.5 Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung bzw. Erfüllung sind ausgeschlossen.
5. Versand
5.1 In den Fällen, in denen im Hinblick auf das Versandgut von uns eine Sonderverpackung für erforderlich gehalten, diese aber vom Käufer abgelehnt wird, kann im Schadensfall der Einwand mangelnder Verpackung von seiten des Käufers nicht geltend gemacht werden. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Verpackung nach unserer Wahl.
5.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die versandfertige Sendung unsere Betriebsräume verlassen hat, auch dann, wenn freie Lieferung vereinbart worden ist.
5.3 Die von uns gelieferten Waren werden nur auf ausdrücklichen Wunsch versichert. Dies bedarf jedoch unserer gesonderten schriftlichen Bestätigung. Anfallende Kosten trägt der Käufer.
5.4 Wird im Falle des Verlustes einer Sendung bei dem Transport auf Veranlassung des Käufers eine Ersatzlieferung getätigt, so sind wir zur Rücknahme der Sendung für den Fall des Wiederauffindens nicht verpflichtet.
6. Gewährleistung
6.1 Der Käufer hat die Waren unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel spätestens 14 Tage nach Eingang am Bestimmungsort schriftlich mitzuteilen.
6.2 Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Feststellung des Fehlers mitzuteilen.
6.3 Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle zu überprüfen. Ohne unsere Zustimmung darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an den bemängelten Waren nichts geändert werden.
6.4 Bei nachweisbaren Material- oder Ausführungsfehlern können wir nach unserer Wahl den Mangel kostenlos beseitigen oder gegen Rücklieferung von Waren entweder kostenfrei ab Werk Ersatz leisten oder den berechneten Wert des zurückgesandten Materials gutschreiben. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen. Wir sind zur Nachbesserung, Nachlieferung oder Gutschrift nicht verpflichtet, solange der Käufer seine Vertragspflichten nicht erfüllt.
6.5 Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb von 6 Monaten (bei Mehrschichtenbetrieb innerhalb von 3 Monaten} seit Inbetriebnahme, jedoch spätestens 12 Monate nach Lieferung erhoben werden.
6.6 Beanstandete Teile, zu deren Instandsetzung oder Ersatz wir aufgrund unserer Gewährleistungspflicht gehalten sind, muß der Käufer uns auf seine Kosten zusenden. Zu einer Instandsetzung außerhalb unserer Werkstätten sind wir nicht verpflichtet.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln unser Eigentum.
7.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
7.3 Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne daß wir hieraus verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit uns nicht gehörender Ware, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes seiner Vorbehaltsware zum Gesamtwert.
7.4 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden
Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, daß die Forderungen gemäß Ziffer 6. auf uns auch tatsächlich übergehen.
7.5 Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen, enden mit dem Widerruf durch uns infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen.
7.6 a) Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab.
b) Wurde die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt und haben wir hieran in Höhe seines Fakturenwertes Miteigentum erlangt, steht uns die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert seiner Rechte an der Ware zu. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
7.7 Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die angetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers bzw. bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen.
7.8 Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der uns zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Uberprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
7.9 Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.
7.10 Nehmen Wir aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Wir können uns auch aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.
7.11 Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren, wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entsch.digungsansprüche, die ihm aus Schäden der o.g. Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
7.12 Sämtliche Forderungen, sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen, bleiben bis zur unvollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Käufers eingegangen sind, bestehen.
8. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist Rutesheim.
9. Gerichtsstand
9.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Liefergeschäft ist ausschließlich Stuttgart.
9.2 Soweit es sich bei dem Käufer nicht um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens handelt, gilt die Gerichtsstandsvereinbarung nur für das gerichtliche Mahnverfahren nach§ 688 ff. ZPO.
9.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10. Verbindlichkeiten des Vertrages
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Geschäfts- und Lieferungsbedingungen im übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

Stand: Oktober 1998

Über uns

Seit über 50 Jahren sind unsere Verladeanlagen für lose Schüttgüter weltweit das Synonym für eine langlebige und sichere Technologie mit hoher Innovation. Unsere zufriedenen Kunden sind in allen Branchen zu Hause, wo Schüttgüter unterschiedlichster Formen und Dimensionen produziert und verladen werden.

Kontakt

LISTENOW GmbH & Co
Dieselstraße 21
71277 Rutesheim, Germany

+49 7152 5090-0

+49 7152 5090-50

listenow(at)listenow.com

Bürozeiten

Mo 8:00 - 17:00
Di 8:00 - 17:00
Mi 8:00 - 17:00
Do 8:00 - 17:00
Fr 8:00 - 15:00
Copyright 2026. All Rights Reserved.
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit. Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes.

Dies sind Blindinhalte in jeglicher Hinsicht. Bitte ersetzen Sie diese Inhalte durch Ihre eigenen Inhalte. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit. Aenean commodo.

user_privacy_settings

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Privacy Level Einstellungen aus dem Cookie Consent Tool "Privacy Manager".

user_privacy_settings_expires

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Speicherdauer der Privacy Level Einstellungen aus dem Cookie Consent Tool "Privacy Manager".

ce_popup_isClosed

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert, dass das Popup (Inhaltselement - Popup) durch einen Klick des Benutzers geschlossen wurde.

onepage_animate

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert, dass der Scrollscript für die Onepage Navigation gestartet wurde.

onepage_position

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Offset-Position für die Onepage Navigation.

onepage_active

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert, dass die aktuelle Seite eine "Onepage" Seite ist.

view_isGrid

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die gewählte Listen/Grid Ansicht in der Demo CarDealer / CustomCatalog List.

portfolio_MODULE_ID

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert den gewählten Filter des Portfoliofilters.

Eclipse.outdated-browser: "confirmed"

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert den Zustand der Hinweisleiste "Outdated Browser".
You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close